Aufenthaltsbescheinigung

Eine Aufenthaltsbescheinigung kann z. B. für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält z. B. Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.

Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigen erfolgen, Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass der oder des zu Vertretenden sind vorzulegen.

Notwendige Unterlagen

Allgemeine Gebühren-Informationen

9,00 €