Datenschutz

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In der Gemeinde Much sind Fragen des Datenschutzes durch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutzgesetz NW, Meldegesetz etc.) sowie durch eine Dienstanweisung geregelt.

Die Dienstanweisung legt fest, wie mit den vorhandenen technischen Geräten umzugehen ist und trifft Regelungen für den Umgang mit zu schützenden Daten, die die Verhältnisse in der Gemeindeverwaltung berücksichtigen.

Die Kontrolle, ob die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Bestimmungen der Dienstanweisung eingehalten werden, erfolgt durch die gemeinsame kommunale Datenzentrale des Rhein-Sieg-Kreises und den örtlichen Datenschutzverantwortlichen.