Dienstaufsichtsbeschwerden

Neben den förmlichen Rechtsbehelfen (Widerspruch / Klage vor dem Verwaltungsgericht) stehen den Bürgern eine Reihe weiterer, so genannter formloser Rechtsbehelfe zur Verfügung, die unabhängig von Widerspruch und Klage sind und daher neben diesen oder auch alleine erhoben werden können.

Einen solchen formlosen Rechtsbehelf stellt die Dienstaufsichtsbeschwerde dar, mit der, anders als bei der Fachaufsichtsbeschwerde, nicht eine sachliche Entscheidung, sondern das persönliche Verhalten eines Bediensteten überprüft werden soll.

Sie wendet sich an den Dienstvorgesetzten. Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Gemeindeverwaltung.