Eigenversorgung (Wasser)

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Schönsee, Heike02245 68-73

Die Nutzung von Eigenversorgungsanlagen oder von Regenwasser ist in den zulässigen Bereichen ökologisch sinnvoll und führt zu einer Kostenersparnis. Der Betrieb von Eigenversorgungsanlagen ist anzeigepflichtig. Sofern betriebene Anlagen bei mir noch nicht gemeldet sind, bitte ich Sie, dies nachzuholen.

Diese Wassernutzung ist je nach Einsatz (z. B. Toilettenspülung, Waschmaschinenbetrieb etc.) bei der Berechnung der Abwassergebühren zu berücksichtigen. Die Wassermengen aus bei mir angezeigten Eigenversorgungs- und Regenwassernutzungsanlagen werden im Rahmen der Jahresveranlagung abgerechnet. Zur Förderung der Regenwassernutzung verzichtet die Gemeinde bei neu erstellten Regenwassernutzungsanlagen jedoch auf Antrag für einen Zeitraum von 5 Jahren auf die Festsetzung von Entwässerungsgebühren für die Abwassermengen, die aus der Regenwassernutzung stammen.

Eine Kontrolle der Eigenversorgungsanlagen ist auch im Hinblick auf die Gesundheitsvorsorge von erheblicher Bedeutung. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass die Eigenversorgung nicht mit der Installation der öffentlichen Wasserversorgung in Verbindung kommt, um Rückverkeimungen auszuschließen.