Einschulung

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres (§35 des Schulgesetzes NRW). Kinder, die nach dem 30. September geboren sind, können auf Antrag der Eltern, nach Entscheidung durch das Gesundheitsamt und der Schulleitung, eingeschult werden.

Die schulpflichtigen Kinder werden von der jeweiligen Grundschule, in dessen Schulbezirk es grundsätzlich gehört, angeschrieben und zum Anmeldetermin eingeladen.

Weitere Informationen erteilt die zuständige Grundschule.

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