Erschließungsbeiträge

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Erschließungsbeiträge werden von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erhoben für die erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage. Erschließungsanlagen sind Straßen, Fußwege, Wohnwege, Sammelstraßen, Parkflächen und Grünanlagen sowie Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen.

Die Höhe des Erschließungsbeitrages richtet sich nach den Vorschriften des BauGB in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Much.

Es können Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrags verlangt werden.

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist §§ 127 ff. BauGB und die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch.

 

Rechtsgrundlage:

BauGB

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch