Feinstaubplakette

Seit 01.01.2008 sind in vielen Städten Europas inzwischen Umweltzonen entstanden beziehungsweise geplant. Um in die Umweltzone fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Feinstaubplakette in rot, grün oder gelb oder eine Ausnahmegenehmigung.

Die Zuordnung der Plakette für das jeweilige Fahrzeug erfolgt über den jeweiligen Emissionsschlüssel. Diesen finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Sie erhalten die Feinstaubplakette nach Vorlage Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) in unserem Bürgerbüro.

Notwendige Unterlagen

Allgemeine Gebühren-Informationen

5,00 €