Fischereischein

Die Ausstellung eines Fischereischeines umfasst im Einzelnen folgende Leistungen:

  • Ausstellung des Jugendfischereischeins,
  • Ausstellung des 5-Jahres-Fischereischeins,
  • Ausstellung des Jahresfischereischeins,
  • Ausstellung eines Sonderfischereischeins (z. B. für behinderte Menschen).

Beantragt werden kann im Einzelnen:

  • Jugendfischereischein für Jugendliche zwischen 10 - 16 Jahre,
  • Jahresfischereischein nur mit Prüfung,
  • 5-Jahresschein nur mit Prüfung.

Die persönliche Vorsprache in der Dienststelle ist erforderlich

Notwendige Unterlagen

Allgemeine Gebühren-Informationen

Jugendfischereischein:     8,00 €
Jahresfischereischein:    16,00 €
5-Jahresfischereischein: 48,00 €

Allgemeine Rechtsgrundlagen