Führungszeugnis

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt und informiert über eventuelle Vorstrafen.

Es gibt vier Arten von Führungszeugnissen:

  • Für private Zwecke (Belegart N). Der Versand erfolgt zu Ihnen nach Hause.
  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O). Der Versand erfolgt direkt an die entsprechende Behörde. Die genaue Anschrift der Behörde ist für die Antragstellung erforderlich.
  • Erweitertes Führungszeugnis (für Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendbetreuung, Belegart NE und NG für private Zwecke, OE u. PE für behördliche Zwecke). Die schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle (Behörde oder private Organisation) muss bei der Beantragung vorgelegt werden.
  • Europäisches Führungszeugnis (in Deutschland lebenden EU-Bürgern wird ein Europäisches Führungszeugnis erteilt)

Seit dem 31. August 2018 werden aufgrund einer Änderung des § 30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für EU-Bürgerinnen und –Bürger, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, verpflichtend Europäische Führungszeugnisse ausgestellt.

Die Bearbeitungsdauer für diesen Personenkreis kann bis zu 6 Wochen betragen, da die Mitteilung aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates angefordert werden muss. Die dem Informationsaustausch innerhalb der EU zugrunde liegenden europäischen Vorschriften sehen für den angefragten Mitgliedstaat eine Antwortfrist von 20 Arbeitstagen vor, hinzukommen ggf. Bearbeitungszeiten im Bundesamt für Justiz und Postlaufzeiten.

Das Führungszeugnis kann ab dem 14. Lebensjahr persönlich bei der Meldebehörde beantragt werden. Eine Vertretung (auch mit beglaubigter Vollmacht) durch Dritte ist nicht möglich!

Ist eine Person geschäftsunfähig, ist nur ihre gesetzliche Vertretung antragsberechtigt. Wird der Antrag schriftlich gestellt, muss die Unterschrift auf dem Antrag beglaubigt sein. Der Antrag kann auch online mit dem neuen Personalausweis, oder einem elektronischen Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Funktion, direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Voraussetzung für die Online-Identitätsprüfung ist ein zugelassenes Kartenlesegerät an Ihrem Computer.

Aus dem Ausland kann ein Führungszeugnis nur direkt beim
Bundesamt für Justiz
Bundeszentralregister
53094 Bonn beantragt werden.

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Art des Führungszeugnisses 2-6 Wochen betragen.

Notwendige Unterlagen

Allgemeine Gebühren-Informationen

13,00 €

Allgemeine Rechtsgrundlagen