Gartenabfälle, Grünschnitt, Abfallablagerungen

Die Entsorgung von Gartenabfällen erfolgt über die Biotonne.
Grünabfälle werden nur dann abgefahren, wenn sie gebündelt (Maße: 100x50x50 cm), Astdurchmesser max. 8 cm, max. 3 Bündel, zur Abfuhr der Biotonne bereitgelegt werden. Größere Mengen müssen telefonisch bei der RSAG, Tel. 0 22 44 306-0 angemeldet werden.

Immer noch ist es zu beobachten, dass es insbesondere am Übergang von Gartengrundstücken zur freien Landschaft zu nicht unbeträchtlichen Ablagerungen von Gartenabfällen kommt. Das geht sogar so weit, dass der „Entsorgungsteil“ des Gartens vollständig außerhalb des eigenen Grundstücks angelegt wird.

Größere Haufen mit Gehölz- und Rasenschnitt, gejähtetem Unkraut und Küchenabfälle an Waldrändern, Hecken und Wegrainen sehen nicht nur hässlich aus, sondern belasten diese Lebensräume auch über Gebühr. Insbesondere die naturnahen Rand- und Saumbiotope wie Waldränder, Hecken und Wegraine sind mit dem Abbau von Gartenabfällen überfordert.

Rasenschnitthaufen bilden luftdichte, faulende Polster, die nicht mehr viel mit natürlichem humosem Waldboden gemein haben. Selbst ein konzentrierter Rotteprozess wie ein Komposthaufen, ist unter solchen Bedingungen nicht mehr möglich. Bei Schnittgut aus nichtheimischen Nadelgehölzen (v.a. Lebensbaum und Scheinzypresse) dauert der Zersetzungsvorgang schon deswegen sehr viel länger, weil hierzulande kaum Organismen zum Abbau dieser Koniferenarten entwickelt sind.

Zudem tragen diese Bio-Abfälle erhebliche Mengen von Nährstoffe in die Lebensräume ein. So hat z.B. Rasenschnitt ein extrem ungünstiges C:N-Verhältnis (12:1), enthält also im Verhältnis zur sonstigen Biomasse außerordentlich viel Stickstoff, der letztendlich zur Überdüngung führt. Da im Gegensatz zum Haus- und Gemüsegarten in den natürlichen Saumbiotopen keine Ernte, d.h. Nährstoffentzug stattfindet, lagern sich die Nährstoffe Jahr für Jahr an. Allenfalls mastig wachsende Brennesselfluren bewältigen solche Standortvoraussetzungen noch.

Rechtlich sind solche Ablagerungen übrigens als illegale Abfallentsorgung zu werten, die mit der Erstattung der anfallenden Entsorgungskosten und beachtlichem Bußgeld belegt werden können. Es gibt entgegen vereinzelt geäußerter Ansicht auch keine Plätze, an denen Ablagerungen diese Art als geduldet oder gewohnheitsmäßig etabliert gelten. Weder in Steinbrüchen, Kiesgruben, Wäldern, noch auf Parkplätzen und Friedhöfen haben Garten- und sonstige Abfälle etwas zu suchen.

Bei außergewöhnlich hohem Anfall von Schnittgut hält die RSAG entspr. Biosäcke zur Abholung bereit. Auch diverse private Entsorgungsfachbetriebe nehmen Bio-abfälle an und verarbeiten diese zu Kompost und anderen kulturfähigen Substraten. Damit trägt die Aufbereitung von Bio-Abfällen wesentlich zur Vermeidung des Torfabbaus bei, der immer mit der Entwässerung und Zerstörung von Hochmooren einhergeht.

Wer einen Müllsünder bei der illegalen Müllablagerung beobachtet, sollte dies der Gemeinde Much melden.