Generalverkehrswegeplan

Der Generalverkehrswegeplan hat die Prioritäten für die zukünftigen Investitionen in das gemeindliche Straßenverkehrsnetz festzulegen. Notwendig wird dies, um das z.Zt. engmaschige Verkehrsnetz mit 178 km gewidmeten Straßen für 114 Ortschaften auf das erforderliche Maß zu reduzieren, so dass der finanzielle Aufwand für die Straßenunterhaltung von der Gemeinde Much getragen werden kann.

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat der Gemeinde attestiert, dass sie eines der längsten Straßennetze in NRW in der Gemeindegrößenklasse bis 25.000 Einwohner zu unterhalten hat.

Dem Plan liegen insbesondere folgende grundsätzliche Kriterien zugrunde:
Wichtig für die Ausweisung einer Straße im Generalverkehrswegeplan ist die Höhe der Fahrzeugfrequentierung. Jeder Ort muss mit einer gut ausgebauten Straße an eine klassifizierte Straße (Bundes-, Landes- bzw. Kreisstraße) angeschlossen sein. Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Anbindungen aller Einzelanwesen an das klassifizierte Straßennetz ebenfalls in den Generalverkehrswegeplan aufgenommen werden. Gemeindeverbindungsstraßen werden genauso berücksichtigt wie die erforderlichen Strecken der Feuerwehr.

Für Fragen zum Plan können Sie Herrn Sven Sönthgerath ansprechen.
Tel: 02245 68-30
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