Grubenentleerung
Private Abwasserbehandlungsanlagen, abflusslose Gruben oder sonstige Abwasseranlagen müssen regelmäßig, bzw. nach Bedarf entleert werden. Diese Aufgabe darf im Gebiet der Gemeinde Much nur das von der Gemeinde zugelassene Fachunternehmen durchführen. Die anfallenden Kosten für den Pflichtigen richten sich nach der Menge des abgefahrenen Abwassers in Abhängigkeit vom aktuellen Gebührensatz in Euro/m³.