Abwassergebühren

Ihr/e Ansprechpartner/in:TelefonE-Mail
Schönsee, Heike02245 68-73

Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für Nordrhein-Westfalen (KAG) sind für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage kostendeckende Gebühren zu erheben.
Ebenso erhebt die Gemeinde für den Transport der Inhalte von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Benutzungsgebühren nach Maßgabe des KAG.
Abwassergebühren werden auf Grundlage der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Much erhoben.

Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des Abwassers berechnet, das der öffentlichen Abwasseranlage von dem angeschlossenen Grundstück zugeführt wird. Als Schmutzwassermenge gelten die dem Grundstück von den Wasserversorgungsunternehmen zugeführten Wassermengen des Abrechnungszeitraumes sowie evtl. auf dem Grundstück gewonnene Wassermengen (z.B. aus Regenwassernutzanlagen) abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen.

Niederschlagswassergebühr
Seit dem 01.04.2007 wird die Niederschlagswassergebühr auf der Grundlage der bebauten/befestigten Fläche erhoben. Im Zuge der Einführung dieses Gebührenmaßstabes wurden die Eigentümer aller betroffenen Grundstücke um Auskunft über die bebauten und befestigten Flächen gebeten. Die Ergebnisse dieser Befragung bzw. von Mitteilungen über Veränderungen bilden die Grundlage für die Gebührenfestsetzung. Änderungen der bebauten, überbauten, befestigten oder anderweitig versiegelten Grundstücksflächen (z. B. Errichtung neuer Gebäude/Anbauten, Befestigung von Hofflächen/Stellplätzen, Entsiegelung von bisher befestigten Flächen, Abriss von Gebäuden/Gebäudeteilen) sind den Gemeindewerken mitzuteilen.