Kleinkläranlagen

Sollen Grundstücke, die nicht von öffentlicher Kanalisation tangiert werden, bebaut werden oder sind sie bebaut und bewohnt, so muss zur Sicherung der Entwässerung eine Grundstücksentwässerungsanlage erstellt und betrieben werden.

Gängige Anlagen sind derzeit z.B. die Dreikammer-Kleinkläranlage mit nachgeschaltetem Tropfkörper und mit Anschluss an ein Gewässer oder die Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung und Anschluss an ein Gewässer.

In jedem Fall muss die Anlage mit einer gültigen Genehmigung und die Gewässerbenutzung mit einer gültigen Erlaubnis versehen sein.

Die zuständige Genehmigungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Rhein-Sieg Kreises. Dort oder aber auch im Abwasserwerk der Gemeinde Much werden Sie ausführlich beraten