Lärmbelästigung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon | |
---|---|---|
Ehrenstein, Lars | 02245 68-23 | |
Rothkegel, Melanie | 02245 68-72 |
Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr steht nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) unter besonderem Schutz.
Dies gilt nicht bei Baustellen, Ernte- und sonstigen gewerblichen Tätigkeiten.
Sofern Sie sich durch ruhestörenden Lärm belästigt fühlen, stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes zur Entgegennahme Ihrer Beschwerden und zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung.
Notwendige Unterlagen
- Formloses Schreiben mit Benennung des Störers, der Tatzeit und der Art der Lärmbelästigung.