Mucher Pass

Mit dem Mucher Pass soll Familien und Personen mit geringem Einkommen in verstärktem Maße die Möglichkeit gegeben werden, Einrichtungen der Gemeinde Much zu nutzen und Veranstaltungen der Gemeinde zu besuchen. Weiterhin ermöglicht der Mucher Pass die Förderung von Jugend- und Freizeitmaßnahmen sowie Schul- und Klassenfahrten und auf den Elternbeitrag beim Betreuungsangebot an den Grundschulen.

Der Mucher Pass wird allen in der Gemeinde Much lebenden Personen ausgestellt, die Leistungen nach dem SGB II oder XII oder Wohngeld erhalten oder deren Einkommen im Sinne des § 82 Sozialgesetzbuch Teil 12 (SGB XII) bestimmte Pauschalbeträge nicht übersteigt. Bei dieser Berechnung wird das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen zugrunde gelegt.

Der Mucher Pass wird auf Antrag ausgestellt und ist in der Regel 1 Jahr gültig.

Notwendige Unterlagen

  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Mietzahlung bzw. Hausbelastung etc.

Allgemeine Gebühren-Informationen

  • Der Mucher Pass wird kostenlos ausgestellt.