Nachbarschaftsrecht

Die Regeln für Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn an der Grundstücksgrenze finden sich zunächst in dem für das gesamte Bundesgebiet geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und hier vor allem in den §§ 903 bis 924 und 1004. Weitere Fragen haben die Länder in Landesgesetzen geregelt, die nur für das Gebiet des jeweiligen Landes gelten und sich in Einzelheiten unterscheiden. In Nordrhein-Westfalen gilt das Nachbarrechtsgesetz vom 15. April 1969.

Da es sich beim Nachbarrecht um Privatrecht und nicht um öffentliches Recht handelt, ist die Zuständigkeit der Gemeinde Much nicht gegeben.

In Fragen der Grenzbebauung wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 3 - Gemeindeentwicklung und Bauen.

Bei Rechtsstreitigkeiten kann evtl. der Schiedsmann helfen!

 

Allgemeine Rechtsgrundlagen

Ähnliche Dienstleistungen