Namensänderung

Das Standesamt beurkundet Namensänderungen personenstandsrechtlicher Art, z. B. Einbenennung von Kindern, Annahme des Geburtsnamens nach Ehescheidung.

Notwendige Unterlagen

  • Die erforderlichen Unterlagen sind beim Standesbeamten zu erfragen.

Allgemeine Gebühren-Informationen

  • 21,00 €

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