Natur- und Landschaftsschutzgebiete

Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnungen oder über einen Landschaftsplan festgesetzt.

Mit diesem höchsten Schutzstatus des Naturschutzrechts werden Gebiete unterschutzgestellt,

  1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
  2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder
  3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils.

Weitere Auskünfte erteilt auch die
Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel:  02241 13-2369
Fax: 02241 13-2179

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