Natur- und Landschaftsschutzgebiete
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon | |
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Freiburg, Josef | 02245 68-65 | |
Schulz, Dirk | 02246 15-379 |
Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnungen oder über einen Landschaftsplan festgesetzt.
Mit diesem höchsten Schutzstatus des Naturschutzrechts werden Gebiete unterschutzgestellt,
- zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils.
Weitere Auskünfte erteilt auch die
Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel: 02241 13-2369
Fax: 02241 13-2179