Parkberechtigung auf Behindertenparkplätze
Die Parkberechtigung auf Behindertenparkplätze kann nur Behinderte beantragen, deren Behindertenausweis folgende Zusatzeinträge aufweist:
- aG = außergewöhnlich Gehbehindert
- BL = Blind
- H = Hilflos
Diesen Antrag kann man nur beim Rhein-Sieg-Kreis stellen:
Rhein-Sieg-Kreis
- Verkehrssicherung -
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel: 02241 13-2003
Fax: 02241 13-2005
cornelia.schelenz rhein-sieg-kreisde

Notwendige Unterlagen
- gültigen Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- ein Passbild