Parkberechtigung auf Behindertenparkplätze

Die Parkberechtigung auf Behindertenparkplätze kann nur Behinderte beantragen, deren Behindertenausweis folgende Zusatzeinträge aufweist:

  •  aG = außergewöhnlich Gehbehindert
  •  BL = Blind
  •  H = Hilflos

Diesen Antrag kann man nur beim Rhein-Sieg-Kreis stellen:

Rhein-Sieg-Kreis
- Versorgungsamt-
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Weitere Informationen finden Sie hier:

Notwendige Unterlagen

  • gültigen Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
  • ein Passbild