Parkberechtigung auf Behindertenparkplätze
Die Parkberechtigung auf Behindertenparkplätze kann nur Behinderte beantragen, deren Behindertenausweis folgende Zusatzeinträge aufweist:
- aG = außergewöhnlich Gehbehindert
- BL = Blind
- H = Hilflos
Diesen Antrag kann man nur beim Rhein-Sieg-Kreis stellen:
Rhein-Sieg-Kreis
- Versorgungsamt-
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Weitere Informationen finden Sie hier:
Notwendige Unterlagen
- gültigen Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- ein Passbild