Personenstandsurkunden

Das Standesamt stellt

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden aus.

Das Standesamt Much kann nur von solchen Personenstandsfällen Urkunden ausstellen, die in Much standesamtlich beurkundet worden sind. Für auswärtig geborene Kinder müssen Geburtsurkunden bei dem Standesamt, dass für den Geburtsort zuständig ist, angefordert werden.

Personenstandsurkunden können bei Bedarf auch als international anerkannte Urkunden ausgestellt werden.

Außer den vorgenannten Urkunden können auch beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern und -registern ausgestellt werden.

Beglaubigungen von Urkunden sind nicht möglich. Aus rechtlichen Gründen müssen Abschriften vom zuständigen Standesamt gefertigt werden.

Allgemeine Gebühren-Informationen

  • 10,00 €
  • für jede weitere im gleichen Arbeitsgang erstellte Urkunde 5,-- €

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