Rundfunkgebühren

Die Rundfunkgebührenbefreiung richtet sich nach der Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.

Diese sieht unterschiedliche Befreiungstatbestände vor; unter anderem werden bestimmte Behindertengruppen ( Ausweis mit 80% und Merkzeichen RF, Blinde mit Ausweis 60 % ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.

Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht werden direkt von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Köln" bearbeitet. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.