Sterbefallbeurkundung

Der Tod einer in der Gemeinde Much verstorbenen Person muss beim Standesamt Much angezeigt werden, und zwar spätestens am dritten Werktag, der auf den Todestag folgt.
Die Beurkundung kann erst erfolgen, wenn die ärztliche Todesbescheinigung vorliegt.
Sofern ein Bestattungshaus mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragt wurde, wird dieses in der Regel auch die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt übernehmen. Der Bestatter kann auch Auskunft darüber geben, welche Unterlagen für Sterbefallbeurkundung benötigt werden.
Eine auswärtig verstorbene Person muss beim Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Alten- und Pflegeheime sind zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.