Straßenaufbrüche

Aufbrüche in der öffentlichen Fläche von Straßen und Wegen dürfen nur von Fachfirmen durchgeführt werden und sind nur mit Genehmigung möglich. Für die gemeindlichen Straßen und Wege können die Auftraggeber (Ver- und Entsorger sowie private Bauherren) beim Tiefbauamt der Gemeinde Much einen entsprechenden Antrag stellen.

Notwendige Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • amtlicher Lageplan
  • Mitteilung über Baubeginn und Bauende