Straßenbaubeiträge

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Straßenbaubeiträge werden von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erhoben

Durch die Gemeinde werden Straßenbaubeiträge erhoben, wenn öffentliche Straßen, Wege, Plätze und andere Erschließungsanlagen erneuert oder verbessert werden. In welcher Höhe die Beiträge erhoben werden, hängt von den jeweiligen Grundstücksgegebenheiten, der Art der Baumaßnahme sowie deren Kosten und der Hauptnutzen der Straße ab. So ist z.B. der Anteil bei Anliegerstraßen höher als bei Hauptverkehrsstraßen.

Die Straßenbaubeiträge richten sich nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Much.

 

Allgemeine Rechtsgrundlagen

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Much

Kommunalabgabengesetz NRW