Unterhaltssicherung
Unterhaltssicherungsleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz werden Wehr- und Zivildienstleistenden gewährt . Als allgemeine Leistungen sollen die Zahlungen insbesondere verheirateten Wehr- bzw. Zivildienstleistenden den Unterhalt für Ehefrau und Kind(er) sicherstellen.
Daneben können Sonderleistungen gewährt werden:
- in Frage kommen Beiträge für Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Feuerversicherung, jedoch keine Kfz-Versicherung, außerdem Familienrechtsschutzversicherung, jedoch keine Verkehrsrechtsschutzversicherung, Ruhenbeiträge, Krankenversicherung
- Mietbeihilfen erhalten Wehrpflichtige, die alleinstehend u. Mieter von Wohnraum sind, wenn der Wohnraum bereits 6 Monate vor Einberufung angemietet wurde
- Wirtschaftsbeihilfen erhalten Wehrpflichtige zur Sicherung der Erwerbsgrundlage als Verdienstausfallentschädigung anläßlich der Ableistung einer Wehrübung
Die Entscheidung über Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz trifft der
Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel: 02241 13-0
Fax: 02241 1321-79