Unterhaltssicherung

Unterhaltssicherungsleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz werden Wehr- und Zivildienstleistenden gewährt . Als allgemeine Leistungen sollen die Zahlungen insbesondere verheirateten Wehr- bzw. Zivildienstleistenden den Unterhalt für Ehefrau und Kind(er) sicherstellen.

Daneben können Sonderleistungen gewährt werden:

  • in Frage kommen Beiträge für Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Feuerversicherung, jedoch keine Kfz-Versicherung, außerdem Familienrechtsschutzversicherung, jedoch keine Verkehrsrechtsschutzversicherung, Ruhenbeiträge, Krankenversicherung
  • Mietbeihilfen erhalten Wehrpflichtige, die alleinstehend u. Mieter von Wohnraum sind, wenn der Wohnraum bereits 6 Monate vor Einberufung angemietet wurde
  • Wirtschaftsbeihilfen erhalten Wehrpflichtige zur Sicherung der Erwerbsgrundlage als Verdienstausfallentschädigung anläßlich der Ableistung einer Wehrübung

Die Entscheidung über Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz trifft der
 

Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel:  02241 13-0
Fax: 02241 1321-79