Untersuchungsberechtigungsscheine

Jugendliche unter 18 Jahre erhalten von der Wohnsitzgemeinde für Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einen Untersuchungsschein, mit dem sie berechtigt sind, kostenlos an einer entsprechenden Untersuchung teilzunehmen.

Allgemeine Gebühren-Informationen

gebührenfrei