Untersuchungsberechtigungsscheine

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht verschiedene ärztliche Untersuchungen für Auszubildende und Beschäftigte unter 18 Jahren beim Eintritt in das Berufsleben vor. Damit diese Untersuchungen bei einem Arzt gemacht und abgerechnet werden können, ist der Berechtigungsschein mitzubringen, der hier online beantragt werden kann.

Neuerung

Für einen Untersuchungs­berechtigungs­schein muss ab 1. Oktober niemand mehr ins Rathaus kommen. Den UBS bekommen Jugendliche ab dann online.

Am 1. Oktober 2023 wird landesweit ein neuer Online-Dienst freigeschaltet, der Jugendlichen einen Gang ins Bürgerbüro im Rathaus erspart: Ab diesem Tag können die so genannten Untersuchungsberechtigungsscheine, kurz UBS, online und digital erstellt werden.

Die neue Online-Anwendung auf www.untersuchungsberechtigungsschein.de erlaubt nun ab dem 1. Oktober die einfache und schnelle Beantragung dieser Dokumente. Bei der Beantragung sollte man den Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion zur Hand haben und es müssen ein paar Infos zur Beschäftigung ergänzt werden. Danach steht der digitale UBS sofort zur Verfügung.