Verbrennen

Das Verbrennen von Abfall (auch Astwerk, Reisig, Schlagabraum oder Gartenabfällen) ist nicht gestattet. Abfälle müssen in der Regel der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH zugeführt werden.

In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei forstamtlich bestätigtem Befall mit bestimmten Schädlingsarten, kann die Ordnungsverwaltung der Gemeinde Much eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Widerrechtliches Verbrennen kann zum kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr führen.