Versicherungsschäden

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Schenk, Christel02245 68-69

Versicherungsschäden, für die die Gemeinde haftet, sind schriftlich oder zur Niederschrift geltend zu machen.

Notwendige Unterlagen

  • Angaben über Schadenstag und -uhrzeit
  • Beteiligte Zeugen
  • Art und Höhe des Schadens (wenn möglich per Foto dokumentiert)