Versicherungsschäden
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon | |
|---|---|---|
| Schenk, Christel | 02245 68-69 |
Versicherungsschäden, für die die Gemeinde haftet, sind schriftlich oder zur Niederschrift geltend zu machen.
Notwendige Unterlagen
- Angaben über Schadenstag und -uhrzeit
- Beteiligte Zeugen
- Art und Höhe des Schadens (wenn möglich per Foto dokumentiert)
