Wassergeld/Wasserverbrauchsgebühren

Das Wasserwerk versorgt die Haushalte und Betriebe in der Gemeinde Much mit Trinkwasser. Dafür erhebt der Versorgungsbetrieb eine Verbrausgebühr (Wassergeld), die aus einer Grundgebühr (Zählergebühr) und einer verbrauchsabhängigen Gebühr (m³-Preis) besteht. Die jeweiligen Gebührensätze ergeben sich aus der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Much.

Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres (Kalenderjahr) auf der Grundlage der gemessenen Wasserverbräuche. Auf das voraussichtliche Wassergeld werden monatliche Abschläge erhoben.

Zur Ermittlung des Wasserverbrauchs werden die Kunden am Jahresende zur Selbstablesung der Wasserzähler gebeten.