Wilde Müllablagerungen

In den letzten Jahren wurden wilde Müllablagerungen im Waldbereich entsorgt.

Die Kosten sind oft sehr hoch und beinhalten u. a.

  • Arbeitskosten für Säuberungen
  • Transportkosten* Deponiekosten
  • evtl. Analyseuntersuchungen
  • Rekultivierung des Geländes (Abpflanzungen, Abdeckungen, Abzäunungen)
  • Aufstellung von Hinweisschildern
  • im Bereich von Wasserläufen evtl. Steinschüttungen

Leider ist nicht auszuschließen, dass schon geräumte Kippen weiterhin widerrechtlich genutzt werden oder sich auf Grund der Müllgebühren neue wilde Müllgebühren bilden.

Aus diesen Gründen ist nachdrücklich auf folgende Tatsachen hinzuweisen: Auch Biomüll ist Abfall im Sinne des Abfallgesetzes und muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Die verschiedenen Möglichkeiten der Kompostierung sollten viel stärker genutzt werden. Letztendlich muss jeder Steuerzahler für die Beseitigung und Entsorgung wilder Müllkippen zahlen. Durch den sogenannten Biomüll kann es zu unerwünschten Eutrophierungen kommen. Weiterhin kann das Oberflächenwasser besonders im Bereich von Siefen stark belastet werden.

Schließlich wird auf das Abfallgesetz für das Land NRW verwiesen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Rhein-Sieg-Kreis (Tel:02241 13-0) oder an die Gemeinde Much, die auch gerne Meldungen über Müllablagerungen entgegennimmt.