Zivildienstleistende
Der Bund setzt jedes Jahr einen Zeitraum zur Erfassung der Wehrpflichtigen fest. In der Regel sind jeweils die Wehrpflichtigen zu erfassen, die in dem besagten Zeitraum das 18. Lebensjahr vollenden (bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Erfassung erfolgen).
Die Wehrpflichtigen erhalten ohne Aufforderung einen Fragebogen zur Erfassung. Sollte jemand des Jahrganges keinen Frageborgen erhalten haben, so ist er verpflichtet, sich selbst bei der Erfassungsbehörde zu melden.
Anträge auf Zurückstellung vom Wehrdienst oder auf Ableistung des Zivildienstes können bei Bedarf beim Kreiswehrersatzamt gestellt werden.
Die Anschrift des Kreiswehrersatzamtes lautet:
Kreiswehrersatzamt
Königswinterer Str. 556
53227 Bonn
Tel: 0228 947-0
Fax: 0228 947-1217