Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Planungs- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 folgenden Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gefasst:
„Der Ausschuss nimmt den Vorentwurf des FNP mit Begründung und Umweltbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 und 4 Abs.1 sowie § 2 Abs. 2 BauGB.“
Ziel der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gemeindeentwicklung in den nächsten 20 – 25 Jahren. Hierzu werden sowohl neue Wohnbauflächen, als auch neue Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan dargestellt. Dies dient der Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne), durch die dann entsprechendes Baurecht geschaffen werden kann.
Der räumliche Geltungsbereich ist das gesamte Gemeindegebiet.
Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der frühzeitigen Beteiligung vorzubringen.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind bisher verfügbar und liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus:
- Umweltbericht mit Aussagen zur Betroffenheit der Schutzgüter Mensch, Landschaft, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Fläche, Kultur- und Sachgüter
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
04.12.2020 bis zum 20.01.2021
offen und kann nach Terminvereinbarung im Rathaus Much, Hauptstr. 57, Flur des Fachbereiches 3 im 1. Stock, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Momentan ist das Rathaus nicht zu den regelmäßigen Zeiten geöffnet. Zur Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte telefonisch oder per mail mit Herrn Maffei in Verbindung.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter www.much.de/bauleitplanung eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Herr Maffei (02245-6851) gerne zur Verfügung. Alle Unterlagen und Dokumentationen zum bisherigen Verfahren stehen unter plan-portal.de/fnp-much/ zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Rathaus, Hauptstr. 57, 53804 Much, sowie per mail an planungsamt@much.de , vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung über diese Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4, Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt nach Beschlussfassung in den politischen Gremien das Ergebnis mit.
Much, den 25.11.2020
gez.
Der Bürgermeister
In Vertreung
(Karsten Schäfer)