18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Much Rettungswache Much
Der Rat der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 13.09.2018 die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung ist aus der beiliegenden Planzeichnung ersichtlich.
Inhalt der Flächennutzungsplanänderung:
Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung gesund-heitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Bekanntmachungsanordnung:
Die Bezirksregierung Köln hat diese Flächennutzungsplanänderung am 27.09.2019 mit Az. 35.2.11-88-65/19 genehmigt.
Die Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie der zusam-menfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB), liegt bei der Gemeindeverwaltung Much, Zimmer 31, Hauptstr. 57, 53804 Much während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Die Dienststunden sind:
Montags von 8.00 bis 12.30 Uhr und
von 14.00 bis 18.00 Uhr,
Dienstags und Donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr,
Freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung gibt Frau Kemmerling gerne Auskunft.
Hinweise:
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf folgendes hingewiesen:
Unbeachtlich werden nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schrift-lich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Nach § 7 Abs. 6 a) bis d) der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ord-nungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die ver-letzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die Flächennutzungsplanänderung und deren Genehmigung, die zusammenfassende Erklärung, Ort und Zeit der Auslegung sowie die auf Grund des BauGB und der GO NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Much rechtswirksam.
Much, den 06.12.2022
In Vertretung
Der Beigeordnete
gez. Karsten Schäfer