Abgeschlossenheitsbescheinigung

Es handelt sich um die Bildung von Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Hierbei wird Wohnungseigentum an einer Wohnung und Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen begründet. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bauaufsicht bescheinigt, dass die einzelnen Nutzungseinheiten in sich abgeschlossen sind.

Der Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Bildung von Sondereigentum an einem oder mehreren Gebäuden kann nur vom Grundstückseigentümer oder einem Erbbauberechtigten wirksam gestellt werden. Die Bildung von Wohnungseigentum ist schriftlich - auch formlos - unter Beifügung sämtlicher Bauzeichnungen bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt durch die

Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel: 02241 13-0
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