Anmeldung eines Wohnsitzes

Sobald Sie in Much zuziehen, ist innerhalb von 14 Tagen Ihre Anmeldung beim Bürgerbüro der Gemeinde Much erforderlich.

Mit der Anmeldung werden gleichzeitig Ihre melderechtlich relevanten Daten im Melderegister der Gemeinde eingetragen. Dies ist u. a. erforderlich, um Sie bei Wahlen etc. zu benachrichtigen. Bei Umzügen innerhalb des Gemeindegebietes ist der Wohnsitzwechsel ebenfalls in der vorgenannten Frist bei der o.g. Stelle anzuzeigen (s. Ummeldung).

Art der Antragstellung: Persönlich oder Beauftragter mit Vollmacht.

Notwendige Unterlagen

Allgemeine Gebühren-Informationen

gebührenfrei

Allgemeine Rechtsgrundlagen

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