Baugenehmigung

Ihr/e Ansprechpartner/in:TelefonE-Mail
Ludwig-Harth, Iris02245 68-49

Bei Fragen rund ums Bauen z.B. ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigen oder welche Grenzabstände einzuhalten sind, beantwortet Ihnen gerne die

Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel: 02241 13-0
kreisverwaltungsWGjliKepC7yZ1oMcXkw9rhein-sieg-kreisde
www.rhein-sieg-kreis.de

Für das Baugenehmigungsverfahren ist grundsätzlich ein formeller Bauantrag erforderlich, der 3-fach direkt bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen ist. Natürlich können Sie diesen auch bei der Gemeinde Much, zwecks Weiterleitung an die Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises, abgeben. Die Gemeinde Much wird anschließend neben anderen Behörden zu dem Antrag von der Bauaufsichtsbehörde um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Je nach Art des Genehmigungsverfahren sind unterschiedliche Unterlagen notwendig. Hierüber enthält die Bauprüfverordnung detaillierte Anforderungen. Ihr Entwurfsverfasser / Planer ist mit den entsprechenden Vorschriften vertraut.

Für die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden einschließlich ihrer Nebengebäude und –anlagen besteht gem. § 63 Landesbauordnung NW die Möglichkeit der Freistellung von der Baugenehmigungspflicht, wenn das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, keiner Ausnahme, Befreiung oder Abweichung bedarf sowie die Erschließung gesichert ist und sonstige öffentlich rechtliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegen stehen.  

Fragen zu diesem Freistellungsverfahren beantwortet Ihnen gerne der Fachbereich 3 – Gemeindeentwicklung und Bauen der Gemeinde Much.

Allgemeine Rechtsgrundlagen

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