Bauvoranfragen

Ihr/e Ansprechpartner/in:TelefonE-Mail
Ludwig-Harth, Iris02245 68-49

Vor Einreichung eines Bauantrages kann über eine schriftliche Bauvoranfrage zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens Auskunft bei der Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises eingeholt werden.

Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel: 02241 13-0
kreisverwaltungsWGjliKepC7yZ1oMcXkw9rhein-sieg-kreisde
www.rhein-sieg-kreis.de

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Baurecht überhaupt bebaubar ist oder ob die Vorstellungen des Bauherrn zur Lage, Größe und Umfang des Bauvorhabens realisierbar sind. Der Vorteil gegenüber dem Bauantrag besteht darin, dass für den Bauherrn möglichst frühzeitig Sicherheit über die Fragen bestehen, die gegebenenfalls einer Baugenehmigung entgegenstehen können und das in der Regel mit relativ einfachen Unterlagen. Zu beachten ist, dass der Vorbescheid (genehmigte Bauvoranfrage) keinesfalls eine Baugenehmigung ersetzt.

Die Bauvoranfrage ist unmittelbar bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Natürlich können Sie diesen auch bei der Gemeinde Much abgeben, zwecks Weiterleitung an die Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises.

Vor Einreichung der konkreten Bauvoranfrage wird empfohlen, beim Fachbereich 3 Gemeindeentwicklung und Bauen eine Bauberatung durchzuführen. Hierfür sollte vorab eine Terminabsprache erfolgen.

Notwendige Unterlagen

  • entsprechender Lageplan in dem das Vorhaben eingezeichnet ist
  • ggf. Entwürfe einer Bauzeichnung.

Allgemeine Rechtsgrundlagen

Ähnliche Dienstleistungen