Erschließungskosten (Anliegerbeiträge)

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Zu den Aufgaben der Gemeinde gehört u. a. die Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen, wie Straßen, Wege und Plätze, aber auch die Versorgung mit Wasser- und Abwasserleitungen. Diese sind erforderlich, um die die Nutzung von Grundstücken zu ermöglichen.

Zu den Erschließungskosten gehören im Wesentlichen:

  • Erschließungsbeiträge
  • Kanalanschlussbeiträge
  • Straßenbaubeiträge
  • Wasseranschlussbeiträge