Feuerwerk

Das Abbrennen von Feuerwerken (Silvester ausgenommen) ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Ordnungsverwaltung der Gemeinde Much erlaubt.

Dies gilt auch für pyrotechnische Gegenstände, die z.B. auf Bühnen zum Einsatz kommen.

Antrag Feuerwerk

Notwendige Unterlagen

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