Grundsteuer

Die Grundstückseigentümer werden auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes durch einen Steuerbescheid der Gemeinde Much zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen. Die Grundsteuer A wird für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen, die Grundsteuer B für sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke erhoben.

Besteuerungsgrundlage ist der vom Finanzamt Siegburg ermittelte Grundsteuermessbetrag. Dieser wird aus dem so genannten Einheitswert des Grundbesitzes ermittelt.

Auf den Grundsteuermessbetrag wendet die Gemeinde einen Steuerhebesatz (v. H.-Satz) an, der jedes Jahr in der Haushaltssatzung für die jeweiligen Steuerarten festgesetzt wird.

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