Gewerbesteuer

Die Gemeinde Much erhebt auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes von den in der Gemeinde tätigen Gewerbebetrieben eine Gewerbesteuer.

Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag und der daraus vom zuständigen Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag.

Auf den Gewerbesteuermessbetrag wendet die Gemeinde einen Steuerhebesatz (v. H.-Satz) an, der jedes Jahr in der Haushaltssatzung festgesetzt wird.

Allgemeine Rechtsgrundlagen