Gewerbesteuer

Die Gemeinde Much erhebt auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von den in der Gemeinde tätigen Gewerbebetrieben eine Gewerbesteuer.

Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag und der daraus vom zuständigen Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag.

Auf den Gewerbesteuermessbetrag wendet die Gemeinde einen Steuerhebesatz (v. H.-Satz) an, der für jedes Jahr in der Hebesatzsatzung oder in der Haushaltssatzung festgesetzt wird.

 

SEPA-Lastschriftmandat

Allgemeine Rechtsgrundlagen