Haushaltsplan
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Salaske, Christopher | 02245 68-17 |
Der Haushaltsplan ist eine Anlage zur Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Much.
Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt nach der Einbringung in den Gemeinderat und nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Much während des Haushaltsplanberatungsverfahrens zur Einsichtnahme im Rathaus aus. Einwohner und Abgabepflichtige können innerhalb einer Frist von 14 Tagen, die in der öffentlichen Bekanntmachung festgelegt wird, Einwendungen gegen den Entwurf erheben
Über diese Einwendungen beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Die endgültige Haushaltssatzung der Gemeinde Much wird - ebenfalls nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Much - bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Rathaus ausgelegt.
Die Einsichtnahme in den Entwurf bzw. in die beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann während der Öffnungszeiten im Rathaus erfolgen.