Hundehaltung

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist, bei der Gemeinde Much, Ordnungsamt abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

Gerne können Sie hier Ihren Hund auch an- oder abmelden.

Notwendige Unterlagen

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