Mucher Tafel

Die Mucher Tafel befindet sich in der Trägerschaft der AWO Bonn/Rhein-Sieg und wird in Zusammenarbeit mit der ev. Kirche und der Gemeinde Much von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt.

Ziel der Tafeln ist es, dass alle qualitativ einwandfreien Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Bedürftige verteilt werden. Die Tafeln helfen so diesen Menschen eine schwierige Zeit zu überbrücken und geben ihnen dadurch Motivation für die Zukunft.

Um Lebensmittel zu erhalten, benötigen Sie einen Tafelausweis. Dieser Ausweis wird Ihnen durch die AWO nach Vorlage eines Berechtigungsnachweises ausgestellt. Den Berechtigungsnachweis erhalten Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV Leistungen, Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder nach dem SGB XII (Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bzw. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Berechtigte Personen erhalten ihre Berechtigungsnachweise im Rathaus. Für die Ausstellung der Berechtigungsnachweise aufgrund von Leistungen nach dem SGB II müssen aktuelle Leistungsbescheide der Agentur für Arbeit vorgelegt werden.

Die Mucher Tafel kann nur von Bürgerinnen und Bürgern, die in Much gemeldet sind, in Anspruch genommen werden. Bewohnerinnen und Bewohner anderer Gemeinden wenden sich bitte an ihre örtliche Tafel. Bei der Lebensmittelhilfe durch die Mucher Tafel handelt es sich nicht um eine Leistung der Gemeinde Much, sondern um eine Hilfsmaßnahme eines freien Trägers der sozialen Arbeit zusammen mit engagierten ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, unterstützt durch in Much ansässige Firmen der Lebensmittelbranche, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Weitere Informationen:
Arbeiterwohlfahrt
Herr Peter Sieler
Tel. 02241 96924-33
peter.sielersWGjliKepC7yZ1oMcXkw9awo-bnsude

Notwendige Unterlagen

  • Für die Ausstellung der Berechtigungsnachweise aufgrund von Leistungen nach dem SGB II müssen aktuelle Leistungsbescheide der Agentur für Arbeit bzw. bei Grundsicherungsleistungen der Bescheid des Sozialamtes vorgelegt werden.

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