Reisepass

Grundsätzlich benötigen Sie für Reisen außerhalb der europäischen Union einen Reisepass. Persönliche Vorsprache der Antragsstellenden Person ist, auch bei Personen unter 18 Jahren, zwingend notwendig!

Für Vielreisende gibt es die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 Seiten (gegenüber den üblichen 32 Seiten) gegen Aufpreis zu beantragen.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5-6 Wochen. In dringenden Fällen kann gegen Aufpreis ein Reisepass im Express-Verfahren beantragt werden, der innerhalb von 4 Werktagen abholbereit ist. In besonders Dringenden Fällen kann, gegen Vorlage von entsprechenden Nachweisen, ein vorläufiger Reisepass mit verkürzter Gültigkeit ausgestellt werden.

 

Notwendige Unterlagen

  • Terminvereinbarung
  • bisheriger Reisepass (soweit vorhanden) oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde (bei ausländischen Urkunden zusätzlich eine Übersetzung von einem staatl. anerkannten Übersetzer)
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Scheidungsurteil, Negativbescheinigung des Jugendamtes)
  • ggf. Vollmacht der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen
  • Vollmacht zur Abholung bei Abholung durch Dritte

Allgemeine Gebühren-Informationen

  • Personen unter 24 Jahre: 37,50€
  • Personen über 24 Jahren: 70,00€
  • Vorläufiges Dokument: 26,00€
  • Reisepass im Express-Verfahren: 102,00€

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