Straßenreinigungsgebühren
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Burger, Fabian | 02245 68-34 | |
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Ottersbach, Christoph | 02245 68-58 |
Straßenreinigungsgebühren werden von Grundstückeigentümern für Grundstücke erhoben, die an einer zu reinigenden Straße liegen oder von ihr erschlossen werden (Hinterlieger/Teilhinterlieger).
Als Maßstab zur Berechnung der Gebühr gilt die Länge der Grundstücksseite, die an der Straße liegt oder die der Straße zugewandt ist.
Die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren erfolgt mit dem Grundbesitzabgabenbescheid. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Sie sind differenziert für Anliegerstraßen, innerörtliche Verbindungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen. Außerdem bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach dem Umfang der Leistung (Schmutzreinigung und Winterdienst, nur Schmutzreinigung, nur Winterdienst).