Straßenverkehrsangelegenheiten

Für die Aufstellung von Verkehrszeichen (Verkehrsbeschilderung im Sinne der Straßenverkehrsordnung), und Verkehrseinrichtungen (z.B. Leitbaken oder Richtungstafeln in Kurven) sowie die Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen ist beim Fachbereich 3 - Gemeindeentwicklung und Bauen - ein schriftlicher begründeter Antrag einzureichen.

Das Bauamt sendet den Antrag zusammen mit einer Stellungnahme an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.

Der Rhein-Sieg-Kreis entscheidet als sachlich zuständige Behörde, ob dem Antrag aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht zugestimmt werden kann.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.

Notwendige Unterlagen

  • Formloses Antragsschreiben mit Begründung 
  • ggf. mit kurzer handschriftlicher Skizze über die Begebenheit des Ortes

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