Straßensperrungen

Vor Durchführung von Straßensperrungen ist gemäß § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sowie gemäß § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung für die Erteilung einer Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises mind. 30 Tage vor Beginn der Sperrung eine Genehmigung einzuholen.

Weitere Informationen hierzu erteilt:

Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel: 02241 13-0
kreisverwaltungsWGjliKepC7yZ1oMcXkw9rhein-sieg-kreisde
www.rhein-sieg-kreis.de

 

 

Allgemeine Gebühren-Informationen

  • Die Genehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Gebühren werden vom Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises erhoben.