Straßensperrungen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon | |
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Dreissigacker, Celina | 02245 68-41 | |
Hamann, Birgit | 02245 68-71 |
Vor Durchführung von Straßensperrungen ist gemäß § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sowie gemäß § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung für die Erteilung einer Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises mind. 30 Tage vor Beginn der Sperrung eine Genehmigung einzuholen.
Weitere Informationen hierzu erteilt:
Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel: 02241 13-0
kreisverwaltung rhein-sieg-kreisde
www.rhein-sieg-kreis.de
Allgemeine Gebühren-Informationen
- Die Genehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Gebühren werden vom Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises erhoben.