Präambel
Ziel der Gemeinde Much
Bestellung einer/eines Beauftragten für Inklusion und eines Stellvertreters
2. Die/der ehrenamtliche Beauftragte für Inklusion übt ihr/sein Amt für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates aus. Das Amt endet mit dem Zusammentreten eines neuen Gemeinderates. Eine Beendigung erfolgt ebenfalls durch eine Entlassung durch den Gemeinderat oder bei Verlangen auf vorzeitige Beendigung durch die/den Beauftragte/n für Inklusion.
3. Die/der Beauftragte für Inklusion übt ihr/sein Amt unabhängig und weisungsungebunden sowie politisch und konfessionell neutral aus. Sie/er ist Mittler/in zur Gemeindeverwaltung. Diese Funktion wird hierbei grundsätzlich gegenüber dem Bürgermeister der Gemeinde Much ausgeübt.
4. Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlperiode eine/n stellvertretende/n Beauftragte/n für Inklusion. Diese/r unterstützt die/den Beauftragte/n für Inklusion ehrenamtlich bei der Arbeit.
Aufgaben
Der/dem Beauftragten für Inklusion werden im Wesentlichen folgende Aufgaben übertragen:
a) Ansprechpartner/in für die Belange behinderter sowie älterer Menschen und deren Familien in der Gemeinde Much.
b) Sie/er ist Wegweiser für Menschen mit Behinderungen sowie älterer Menschen. Sie/er informiert über die gesetzlichen Grundlagen, gibt Praxistipps und zeigt weitere Möglichkeiten auf, wie und wo Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und ihre Angehörigen kompetente Hilfen finden können. Hierzu kann sie/er auf die zahlreichen Beratungsstellen und Organisationen hinweisen und vermittelnd einwirken.
c) Die/der Beauftragte für Inklusion hat die Belange von Menschen mit Behinderung sowie älterer Menschen zu wahren und durchzusetzen. Sie/er regt Maßnahmen an, die darauf gerichtet sind, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen abzubauen oder deren Entstehen entgegen zu wirken.
d) Die/der Beauftragte für Inklusion achtet auf die Einhaltung der Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie anderer Vorschriften, die darauf gerichtet sind, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu verwirklichen.
e) Sie/er wirbt um Solidarität und Verständnis für die Situation und besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in allen Teilen der Gesellschaft. Die Initiativen zielen darauf- in der Öffentlichkeit Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schaffen,- Barrieren abzubauen und- insgesamt dazu beizutragen, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der gesellschaftlichen Entwicklung gestärkt werden.
Sprechstunden
1. Jede/r Mucher Bürger/in hat das Recht, mit der/dem Beauftragten für Inklusion unmittelbar Kontakt aufzunehmen.
2. Bei Bedarf führt die/der Beauftragte für Inklusion Sprechstunden durch. Für die Durchführung der Sprechstunden stellt die Gemeinde Much die Räumlichkeiten zur Verfügung.
3. Die innerhalb und außerhalb der Sprechstunden geführten Gespräche sind vertraulich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln. Eine Mitteilung an Dritte kann nur mit Zustimmung der bzw. des Betroffenen erfolgen.
Informationsrecht und Befugnisse
1. Die/der Beauftragte für Inklusion ist verpflichtet, ihre/seine Aufgaben in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Rat und dem/der Bürgermeister/in wahrzunehmen.
2. Die/der Beauftragte für Inklusion kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen, die das Leben der Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde betreffen.
3. Bei anstehenden Planungen und Vorhaben, die die Belange von behinderten Menschen in der Gemeinde Much berühren könnten, ist die/der Beauftragte für Inklusion hierüber rechtzeitig zu informieren.
4. Der/dem Beauftragten für Inklusion ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu Vorhaben der Gemeinde Much gegenüber dem Gemeinderat und seinen Ausschüssen zu geben, sofern es um die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter oder älterer Menschen geht.
5. Alle Fachbereiche der Verwaltung haben die/den Beauftragte/n für Inklusion in ihrer/seiner Arbeit in vollem Umfang zu unterstützen.
6. Die/der Beauftragte für Inklusion hat ein Teilnahme- und Rederecht in den nachfolgend aufgeführten Gremien der Gemeinde Much: Gemeinderat, Haupt- und Finanzausschuss, Betriebsausschuss, Schulausschuss, Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales, Unterausschuss „Inklusion und Demografie“, Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur, Planungs- und Verkehrsausschuss, Straßen- und Wegeausschuss, Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.
Tätigkeitsbericht
Die/der Beauftragte für Inklusion erstattet dem Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales der Gemeinde Much einmal jährlich Bericht über ihre/seine Tätigkeit.
Aufwandsentschädigung
Die/der Beauftragte für Inklusion erhält eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in analoger Anwendung der Entschädigung für die Schiedsperson. Weitere Kostenerstattungen für Sach- und Hilfsmittel und Weiterbildung erfolgen in Absprache mit der Verwaltung.
Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung vom 11.11.2010 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Gemeinde Much Nr. 16 vom 17.04.2015 sowie auf der Homepage www.much.de und an der Bekanntmachungstafel vom 17.04. - 24.04.2015